Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:23 Uhr
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Lexikon Immobilien & Baufinanzierung [A]

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Immobilien Zeitung aus Berlin - Das Wort IMMO wird durch eine Lupe hervor gekoben © FotoliaAbgeld Der Betrag bei Wertpapieren wird Abgeld, beziehungsweise Disagio genannt. Das Abgeld wird in den meisten Fällen mit Prozent ausgedrückt. Das Gegenteil von Abgeld ist Aufgeld.

Abgeltungssteuer Die Abgeltungssteuer muss seit Januar 2009 für Devisen, Zinsen und Erlöse aus Wertpapierverkäufen an das Finanzamt abgeführt werden. Der Steuersatz liegt einheitlich bei 25 Prozent und wird direkt von der Bank an das Finanzamt weitergeleitet. Die Abgeltungssteuer löst das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist ab. Je höher der Persönliche Steuersatz ist, desto höher ist der Gewinn.

Abgeschlossenheitsbescheinigung Die Abgeschlossenheitsbescheinigung stammt vom Bauaufsichtsamt und bestätigt nach dem Wohnungseigentumsgesetz, dass die Räumlichkeiten abgeschlossen sind. Die Abgeschlossenheit definiert eine bauliche Trennung von anderen Wohnräumen und einem eigenen Zugang nach außen.

Ablösung Eine Ablösung geschieht, wenn ein bestehender Kredit durch ein Darlehen eines anderen Darlehensgeber abgelöst wird. So werden kurzfristige Kredite in langfristige Darlehen umgewandelt, eine Zinsfestschreibung ausläuft, ein Gleitzinsdarlehen anstelle einer Festzinshypothek in Kraft tritt oder eine Verlängerung eines Darlehens nicht zugestimmt wird.

Abnahmeverpflichtung Eine Abnahmeverpflichtung verpflichtet den Darlehensnehmer das Darlehen in einer vereinbarten Frist abzunehmen. Das bedeutet, er muss eine Auszahlung in Anspruch nehmen.

Abschreibung Eine Abschreibung ist eine Methode oder ein Betrag, der die Nutzung eingetretener Wertminderung ermitteln soll. Jedes Wirtschaftsgut hat eine Abnutzung und eine bestimmte Nutzungsdauer. Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten werden auf die Nutzungsdauer verteilt und jährlich in einem Abschreibungsbetrag ermittelt.

Abschreibung- degressive Eine Abschreibungs- degressive ist für abnehmbare Beträge die Absetzung. Die Abschreibungsbeträge, die jedes Jahr auftreten ergeben sich im Restbuchwert als fester Prozentsatz. Alle Wohngebäude vor dem 28. Februar 1989 haben einen Satz von sieben Prozent in den ersten vier Jahren, in den weiteren sechs Jahren liegt er nur noch bei fünf Prozent und danach nur noch bei zwei Prozent. Eine Abschreibung- degressive kann nur beantragt werden, wenn keine degressive, erhöhte oder Sonder AfA in Anspruch genommen wurde.

Abschreibung- lineare Diese Abschreibung erfolgt jährlich in den gleichen Beträgen. Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. So kann der Satz bei zwei Prozent liegen und das bei einer 50 jährigen Nutzungsdauer, wenn das Gebäude nach dem 31.12.1924 erbaut wurde. Bei Gebäuden, die nach dem 31.3.1985 erbaut wurden kann die Nutzungsdauer bei 40 Jahren liegen und der Prozentsatz bei 2,5 Prozent im Jahr.

Absetzung der Abnutzung (AfA) Dies ist der Begriff für die Verteilung der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer. Die Absetzung der Abnutzung kann als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben bei der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden.

Abteilung I-III des Grundbuches Das Grundbuch wird in drei Abteilungen unterteilt. Die erste Abteilung befasst sich mit den Eigentumsverhältnissen. In der zweiten Abteilung werden die Beschränkungen und Lasten eines Grundstückes verzeichnet und die dritte Abteilung beinhaltet die Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken, mit denen das Grundstück belastet ist.

Abtretung Bei einer Abtretung werden, mit Hilfe eines Vertrages, Rechte und Forderungen vom Zedent (Gläubiger) auf einen anderen Zessionar übertragen. Somit wird die Grundschuld abgetreten. Dies ist besonders bei Umschuldungen bedeutsam, so dass die Eintragung der neuen Grundschuld im Grundbuch zu Gunsten des neuen Darlehensnehmer sich erübrigt. Dabei müssen Vollstreckbarkeit, Nebenleistungen und Zinssatz den Anforderungen des neuen Gläubigers entsprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, einer Teilabtretung. Hierbei können bei Lebensversicherungen oder Bausparverträgen die Ansprüche und Rechte abgetreten werden.

Absetzungsdarlehen Ein Absetzungsdarlehen ist ein Darlehen mit fallenden Jahresleistungen. Der Tilgungsantrag bleibt normalerweise gleich, doch der Zinssatz fällt. hierbei hierbei eine längere Laufzeit entsteht. Es besteht die Möglichkeit einen Tilgungssatz vereinbaren, der jährlich steigt.

AGB Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten vor formulierte Vertragsbedingungen, die einer Vertragspartei gestellt wird.

Agio Von einem Agio spricht man, wenn bei einem Darlehen der Auszahlungsbetrag den Nominalbetrag übersteigt. Agio wird nur noch selten angewandt, da es durch einen höheren Nominalzinssatz keinen wirtschaftlichen Vorteil für den Darlehensnehmer ergibt.

Alleineigentum Ein Alleineigentum besteht bei Wohneigentum, also einer bestimmten Wohnung oder aber an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken dienen, den sogenanntem Teileigentum.

Allgemeine Darlehensbedingungen Allgemeine Darlehensbedingungen sind Vertragsbestimmungen von der Bank, die für alle Darlehensnehmer gelten. Hierbei ist das AGB- Gesetz für diese Bestimmungen die gesetzliche Grundlage.

Amortisation Die Tilgung, auch Amortisation genannt, ist bei dem Darlehensnehmer die Zahlung zur Rückführung des Darlehens. Die Amortisation wird als Tilgungssatz als Prozentsatz angegeben.

Amtlicher Lageplan Bei einem Grundstück wird durch den amtlichen Lageplan die genaue Lage, bzw. das dort errichtete Gebäude entnommen.

Anderkonto Das Anderkonto ist auf dem Namen einer Berufsgruppe oder eines Notars ausgeschrieben, der die Verwaltung fremder Gelder obliegt und sich um die treuhänderische Verwahrung von Fremdgeldern auf einem eingerichtetem Bankkonto kümmert. Die Gelder müssen nach sonstigen und äußerlichen Vermögen getrennt werden. Eine vorzeitige Darlehensauszahlung kann erfolgen, aber nur, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen wurde. Der Notar trägt für die Verwendung der Gelder die Gewähr.

Anfänglicher effektiver Jahreszins Es wird von einem Anfänglichen effektivem Jahreszins gesprochen, wenn preisbestimmende Bestandteile oder eine Änderung des Zinssatzes des Vertrages, während einer Laufzeit eines Kredits nicht ermittelt werden kann.

Annahmeerklärung Eine Annahmeerklärung ist die Zusage einer Bank für ein Darlehen.

Annuität Im Jahr fällt bei einem Darlehen eine gleich bleibende Rate an. Hierbei spricht man bei der Rate von der Annuität. Diese Rate enthält einen Tilgungs- und Zinsanteil. Der Zinsanteil sinkt bei fortlaufender Tilgung, der zur gleichen Zeit steigt. Dies liegt an den Darlehensbetrag, der geringer wird, die sogenannten ersparten Zinsen. Ermittelt wird die Annuität auf der Basis des Tilgungssatzes und des Nominalzinssatzes.

Annuitätsdarlehen Tilgungsdarlehen oder Amortisationsdarlehen werden auch Annuitätsdarlehen genannt. Dies ist heutzutage die meist vereinbarte Darlehensform. Hierbei stammt die Bezeichnung von der Tilgung und der vereinbarten Zinsbindung des Darlehens. Während der vereinbarten Zinsbindung zahlt der Darlehensnehmer eine gleich bleibende Jahresleistung. Die Annuität bei einem Darlehen wird entweder monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt.

Anpassungstermin Ein Anpassungstermin ist bei der vereinbarten Zinsbindung der Zeitpunkt des Ablaufs.

Anschaffungskosten Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die einen Vermögensgegenstand, der erworben wurde, in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Hierzu gehören auch die Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Die angesetzten Anschaffungskosten können durch Anschaffungspreisminderungen reduziert werden. Zu den Anschaffungskosten gehören beispielsweise die Grunderwerbssteuer, Bankprovisionen, Erwerbskosten oder Renovierungskosten.

Anschlussfinanzierung Bei der Anschlussfinanzierung wird nach Ablauf der Zinsbindungsfrist eines Darlehens mit der Bank neue Konditionen vereinbart werden. Normalerweise erhält der Darlehensnehmer automatisch ein Angebot seiner Bank.

Arbeitgeberdarlehen Bei einem Arbeitgeberdarlehen überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein verbilligtes oder unentgeltliches Darlehen. Dieses Darlehen übersteigt weit den jeweiligen Lohn. Der Betrag muss in Raten an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden.

Aufgeld Das Aufgeld ist ein anderer Begriff für Agio. Dies ist der Begriff dafür, wenn der Auszahlungsbetrag des Darlehens den Nominalbetrag übersteigt.

Auflassung Eine Auflassung ist zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eine Grundstückes die Einigung über den Übergang des Eigentums. Diese Auflassung wird im Rahmen des Kaufvertrages notariell beglaubigt. Der Eigentumsübergang erfolgt durch die Auflassung und die Eintragung im Grundbuch.

Auflassungsvormerkung Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Dieses sichert dem Grundstückskäufer die Eigentumsübertragung, bis die eigentliche Eintragung erfolgt ist. Unwirksam werden Verfügungen und Belastungen über das Grundstück, wenn diese nach der Auflassungsvormerkung vorgenommen wurden.

Aufteilungsplan Ein Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die von der Baubehörde genehmigt wurde. So wird die Aufteilung eines Grundstückes und die Lage der Gebäudeteile ersichtlich. Die Nutzungseinheiten lassen sich eindeutig erkennen, da diese fortlaufend durchnummeriert sind. Der Aufteilungsplan wird benötigt, wenn Wohnungseigentum gebildet wird. Der Aufteilungsplan muss mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Grundbuchamt eingereicht werden.

Aufwendungsdarlehen/- zuschüsse Der Wohnungsbau wird durch zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften und Aufwendungszuschüssen vom Staat gefördert. Dies nennt man ein Aufwendungsdarlehen. Diese Förderung vom Staat bekommt man bei bestimmten Einkommensgrenzen. Bei den Ämtern für Wohnungswesen erhält man hierfür Auskunft.

Ausbauhaus Ein Ausbauhaus wird von der Baufirma nur zu einem bestimmten Grad erstellt. Der Bauherr wird dann den Rest durch Eigenleistung fertig stellen. Dies kann beispielsweise der Innenausbau sein.

Ausfallbürgschaft Bei der Ausfallbürgschaft tritt der Bürge erst in Kraft, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass er teilweise seine Forderung ausgefallen ist, dass heißt, dass die Bank einen Verlust erlitten hat.

Auszahlung Die Auszahlung des Darlehens wird auch Valutierung genannt und erfolgt in der Regel nur, wenn die vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Zahlung auf ein so genanntes Notaranderkonto erfolgte, kann das Darlehen trotzdem früher ausgezahlt werden. Es kann auch eine Notarbestätigung vorliegen, wobei der Notar die Gewähr trägt, dass die Summe korrekt angewandt wird. Bei fertigen Häusern erfolgt das Darlehen in einer Summe, bei Neubauten in Teilbeträgen. AuszahlungskursDer Auszahlungskurs ist bei einem Darlehensbetrag der Prozentsatz, der dem Darlehensnehmer ausgezahlt wird. Der Auszahlungskurs beträgt in der Regel 100 Prozent. Wenn ein Disagio vereinbart wurde, liegt der Auszahlungskurs unter den 100 Prozent.

Auszahlungsvoraussetzungen Erst wenn Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und bestimmte unterlagen bei der Bank vorgelegt werden können, zahlt diese ein Darlehen aus. Zu den Unterlagen gehören unterzeichnete Darlehensverträge und die Eintragung der Grundpfandrechte im Grundbuch. Desweiteren kann die Bank noch weitere Unterlagen, wie beispielsweise den Kaufvertrag oder den Fertigstellungsantrag, zur Ansicht verlangen.

Autobanken Autobanken sind Kreditinstitute von Automobil- Unternehmen, die Finanzgeschäfte anbieten. Hierbei kann es sich um Leasing- und Finanzierungsangeboten handeln und inzwischen auch um Girokonten oder Geldanlageprodukte. Autobanken bieten auch schon vereinzelt Baufinanzierungen an.

Außenanlagen Außenanlagen beinhalten die Umgebung des Hauses, welches dem Eigentümer gehört. Hierbei liegen die Werte bei der Pflasterung oder aber auch bei der Gartengestaltung.

Aval Aval ist eine Bürgschaft. Es ist ein, zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger, einseitiger Vertrag durch einen Dritten. Der bürge verpflichtet sich, die Verbindlichkeiten des Dritten zu erfüllen. Bei einer Baufinanzierung findet ein Aval selten statt.

Avalgebühr Für das zusätzliche Risiko der verbürgten Darlehensteils wird eine Avalgebühr, auch als Bürgschaftsgebühr bekannt, berechnet.

(Autor: Michi Davinca)



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