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Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter und Logistikunternehmen können das
Verkehrshaftungs-Risiko
, das sie durch ihre Tätigkeit tragen, mit einer Verkehrshaftungs-Versicherung
minimieren. Laut Gesetz und Verkehrsverträgen haften genannte Unternehmen, wenn sie die Durchführung und Besorgung von Transporten und Lagerungen nicht ordnungsgemäß einhalten können. Beim Beladen kann es zu Schäden, aber auch zu Fehlladungen kommen und das Transportgut kommt nicht am richtigen Zielort an. Der Auftraggeber erleidet deshalb finanzielle Einbußen, für die der Auftragnehmer in vollem Umfang haftet. Doch es können auch andere Probleme auftreten, die sich finanziell sehr nachteilig auswirken. Für solche Fälle sollten Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter und Logistikunternehmen obligatorisch eine Verkehrshaftungs-Versicherung
abschließen und sich absichern.
Beim Auftreten einer Verkehrshaftung zahlt die Verkehrshaftungs-Versicherung
die Schadensersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie kommt ebenfalls bei Haftungsschäden durch überschrittene Lieferfristen, Verlust und Beschädigung der Güter und Vermögensschäden auf.
Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden
Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine
Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle
kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.
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