Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:22 Uhr
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Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter und Logistikunternehmen können das

Verkehrshaftungs-Risiko

, das sie durch ihre Tätigkeit tragen, mit einer

Verkehrshaftungs-Versicherung

 minimieren. Laut Gesetz und Verkehrsverträgen haften genannte Unternehmen, wenn sie die Durchführung und Besorgung von Transporten und Lagerungen nicht ordnungsgemäß einhalten können. Beim Beladen kann es zu Schäden, aber auch zu Fehlladungen kommen und das Transportgut kommt nicht am richtigen Zielort an. Der Auftraggeber erleidet deshalb finanzielle Einbußen, für die der Auftragnehmer in vollem Umfang haftet. Doch es können auch andere Probleme auftreten, die sich finanziell sehr nachteilig auswirken. Für solche Fälle sollten Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter und Logistikunternehmen obligatorisch eine

Verkehrshaftungs-Versicherung

 abschließen und sich absichern.

Beim Auftreten einer Verkehrshaftung zahlt die

Verkehrshaftungs-Versicherung

 die Schadensersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie kommt ebenfalls bei Haftungsschäden durch überschrittene Lieferfristen, Verlust und Beschädigung der Güter und Vermögensschäden auf.

Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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