Freitag, der 12. März 2010 um 19:03 Uhr
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Marken, Patent, Urheberrecht

Waren und auch Dienstleistungen können Namen tragen, dies bezeichnet man dann als Marken. Der Name trägt dazu bei, dass der Verbraucher das jeweilige Produkt sofort von anderen Produkten unterscheiden kann, Marken individualisieren die Produkte und heben sich so von anderen ab. Das Kennzeichen und Benutzen von Marken wird anhand des Markenrechts geregelt. Wenn ein Markenname geschützt wurde, so darf dieser von keinem anderen Unternehmen mehr genutzt werden. Bei einer Marke muss es sich nicht unweigerlich um eine Bezeichnung handeln, hierbei können auch Erkennungsmelodien oder bestimmte Farben und Farbzusammenstellungen dazu führen, dass eine Marke individualisiert wird: Farben der Telekom, Tankstellen usw. Marken besitzen einen eindeutigen Erkennungswert und besitzen zudem einen hohen Werbeeffekt. Eine Marke muss immer eingetragen werden, dazu dient das Deutsche Patent- und Markenamt. Zunächst wird hier ein Antrag gestellt, der dann geprüft wird, sind alle Voraussetzungen gegeben so wird die jeweilige Marke in das Register des DPMA eingetragen und gilt somit als geschützt.

Als Patent gilt als eine Erfindung, die es so noch nicht gibt. Hierbei muss die Erfindung gewerblich anwendbar sein. Das Patent ist ein so genanntes technisches Schutzrecht, welches technische Gegenstände ebenso schützen kann wie chemische Erzeugnisse und Verfahren. Eine Erfindung die absolut neu ist muss bis zur Anmeldung beim Deutschen Patentamt streng geheim gehalten werden, nur so wird gewährleistet, dass niemand anderes sich das Wissen zu nutzen macht und dem Erfinder zuvorkommt. Etwas neu Erfundenes wird nicht automatisch geschützt, hierfür bedarf es einem Patenterteilungsverfahren. Der Erfinder muss einen schriftlichen Antrag beim Patentamt einreichen, dieses hält hierfür vorgefertigte Vordrucke bereit, für die Anmeldung fallen Gebühren an. Durch das Patentamt werden nun Prüfungen durchgeführt, insofern alles in Ordnung ist erhält der Erfinder sein Patent welches dann im Patentblatt veröffentlich wird und als geschützt gilt.

Schöpfer eines Werkes werden als Urheber bezeichnet, hierbei handelt es sich um eine gestalterische Leistung die geschützt wird: Wissenschaftliche Werke, literarische Werke, Künstlerische Werke. Durch das Urheberrecht sollen die Interessen des Kreativen geschützt werden, dazu gehört beispielsweise auch dass er frei entscheiden kann, wann, wie und wo er sein Werk veröffentlicht. Um dem Urheberrechtsschutz zu unterliegen bedarf es einer Leistung, die geistig entstanden ist, handwerkliche Tätigkeiten fallen hierbei komplett raus. Sobald ein Werk erschaffen wurde greift das Urheberrecht, selbst wenn es niemals veröffentlicht wird oder unter Verschluss ist entsteht ein Urheberrecht. Im Gegensatz zu einem Patent oder der Eintragung von Marken, muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden. Um andere auf ein Urheberrecht aufmerksam zu machen, sollte durch Kennzeichnung auf das Urheberrecht hingewiesen werden, dies ist ganz besonders im Internet zu empfehlen:

Copyright Symbol

 .

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