Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:05 Uhr
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Selbstständige und Freiberufler sind nicht in der

gesetzlichen Unfallversicherung

 versichert, die bei Arbeitsunfällen zum Tragen kommen würde. Dabei kann ein Unfall eines Selbstständigen oder Freiberuflers unter Umständen seine selbstständige Tätigkeit ganz und gar gefährden. Eine

private Unfallversicherung

 sollte daher auf der Liste eines Selbstständigen ganz oben stehen, damit er finanziell abgesichert ist, wenn er durch einen Unfall nicht arbeiten kann und hohe Gewinnausfälle hinnehmen muss. Es spielt bei der

privaten Unfallversicherung

 keine Rolle, ob der Unfall in der Freizeit geschehen ist oder ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Sie kommt in jedem Fall zum Einsatz. Mit der

Unfallversicherung

 sind Selbstständige gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls versichert.

Gewerbetreibende und Freiberufler sollten keinesfalls auf eine

private Unfallversicherung

 verzichten. Zudem haben Unternehmer die Möglichkeit eine

Gruppen-Unfallversicherung

 abzuschließen, die auch den Mitarbeitern

Versicherungsschutz

 gewährt und den Arbeitgeber finanziell zusätzlich absichert.

Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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