Selbstständige und Freiberufler sind nicht in der
gesetzlichen Unfallversicherung
versichert, die bei Arbeitsunfällen zum Tragen kommen würde. Dabei kann ein Unfall eines Selbstständigen oder Freiberuflers unter Umständen seine selbstständige Tätigkeit ganz und gar gefährden. Eine
private Unfallversicherung
sollte daher auf der Liste eines Selbstständigen ganz oben stehen, damit er finanziell abgesichert ist, wenn er durch einen Unfall nicht arbeiten kann und hohe Gewinnausfälle hinnehmen muss. Es spielt bei der
privaten Unfallversicherung
keine Rolle, ob der Unfall in der Freizeit geschehen ist oder ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Sie kommt in jedem Fall zum Einsatz. Mit der
sind Selbstständige gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls versichert.
Gewerbetreibende und Freiberufler sollten keinesfalls auf eine
private Unfallversicherung
verzichten. Zudem haben Unternehmer die Möglichkeit eine
Gruppen-Unfallversicherung
abzuschließen, die auch den Mitarbeitern
Versicherungsschutz
gewährt und den Arbeitgeber finanziell zusätzlich absichert.