Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:08 Uhr
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Eine

D & O Mangerhaftpflichtversicherung

 ist ein wichtiges Element für Kapitalgesellschaften im Bereich des Risiko-Managements. Viele Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte sind nicht mehr bereit, ihre Manager-Tätigkeit in Unternehmen auszuüben, die nicht über eine

D & O Haftpflicht-Versicherung

 verfügen, weil diese Unternehmensorgane immer häufiger von Schadensansprüchen betroffen sind. Sie haften in vollem Umfang, auch mit dem Privatvermögen. Die Forderung kann von Dritten ausgehen (Außenhaftung) und / oder vom Unternehmen selbst (Innenansprüche).

D & O Haftpflicht-Versicherung

 bedeutet Directors & Officers Liability Insurance und sie sichert alle aktuellen und künftigen Manger im Betrieb ab, wenn ein Unternehmen sich zu einem Versicherungsabschluss entschließt. Verursacht ein Manager schuldhaft Schaden, prüft die

D & O Mangerhaftpflicht-Versicherung

, ob die

Schadensersatzansprüche

 gerechtfertigt sind und wehrt sie ab oder erfüllt die Forderungen. Ebenfalls sind im

Versicherungsschutz der Mangerhaftpflicht

 die Kosten für einen Gerichtsprozess bezüglich der

Haftpflicht

 enthalten.

Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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