Die Bundesregierung hat im Jahr 2001 den
Bildungskredit
eingeführt, um Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ein zinsgünstiges Darlehen zu bieten. Dies geschieht durch das
Bildungskreditprogramm
und er wird zusätzlich zum
BAföG
gewährt. Das Einkommen und Vermögen des Antragsstellers und seiner Eltern und Ehegatten bleiben bei der
Bildungskredit-Vergabe
unbeachtet. Der Bildungskredit soll vor allem die Ausbildung beschleunigen sowie außergewöhnliche Aufwendungen für beispielsweise ein Laptop oder Reisekosten für ein Auslandssemester ermöglichen. Daher wird der Bildungskredit neben dem BAföG geleistet.
Schüler und
Studenten besitzen meist nicht über finanzielle Sicherheiten. Daher hat der Bund eine
Ausfallbürgschaft
, eine sogenannte Bundesgarantie für die Antragssteller beschlossen. Daher wird ein Bildungskredit auch besonders zinsgünstig angeboten. Verschiedene Banken können einen Bildungskredit vergeben, dennoch muss er beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt werden. Der Bildungskredit wird meist nicht als Einmalzahlung gewährt, sondern in Raten. Dennoch kann eine gewisse Summe als Einmalaufwendung als Bildungskredit geleistet werden.